Zwischenprüfung
Die Ärztekammer Berlin führt die nächste Zwischenprüfung für Medizinische
Fachangestellte
am 16. Oktober 2012
in der Ärztekammer Berlin, Friedrichstr. 16, 10969 Berlin
(Kreuzberg),
durch.
Teilnahmeverpflichtet sind alle Auszubildenden, die zu diesem Zeitpunkt die
Hälfte ihrer Ausbildungszeit zurückgelegt haben.
Anmeldeschluss ist der 07. September 2012.
Die erforderlichen Anmeldeformulare werden den ausbildenden
Ärzten Anfang/Mitte Januar übersandt.
Abschlussprüfungen
Die Abschlussprüfungen für Medizinische Fachangestellte
und Arzthelfer/innen im Winter 2012/2013 finden an folgenden Tagen statt:
Schriftlicher Teil der
Prüfung: 04. und 05. Dezember 2012,
Ärztekammer Berlin, Friedrichstr. 16, 10969
Berlin (Kreuzberg.
Praktischer Teil der Prüfung: 14. bis 26. Januar 2013
Ärztekammer Berlin, Friedrichstr. 16, 10969 Berlin (Kreuzberg).
Ausbildende werden gebeten, ihre Auszubildenden
bis spätestens zum 07. September 2012 mit allen erforderlichen Unterlagen anzumelden:
-
Anmeldeformular
-
eine
Bescheinigung über die Zwischenprüfung
- wenn die Zwischenprüfung nicht bei der
Ärztekammer Berlin abgelegt wurde, eine schriftliche Bestätigung des
Ausbildenden, dass das Berichtsheft (der Ausbildungsnachweis) geführt wurde,
-
eine Bescheinigung der berufsbildenden Schule über die Fehltage in der
Berufsschule während der Ausbildungszeit ,
-
Bescheinigung des ausbildenden Arztes über den
Umfang der Fehltage in der Praxis während der Ausbildungszeit,
- ggf. weitere
Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise.
Die erforderlichen Anmeldeformulare werden
den ausbildenden Ärzten übersandt.
Vorgezogene Abschlussprüfungen
Schriftlicher Teil der Prüfung: 04. und
05. Dezember 2012,
Ärztekammer Berlin, Friedrichstr. 16, 10969 Berlin (Kreuzberg).
Praktischer Teil der Prüfung: 14. bis 26. Januar 2013,
Ärztekammer
Berlin, Friedrichstr. 16, 10969 Berlin (Kreuzberg).
Die formlosen Anträge müssen
ebenfalls
bis zum 07. September 2012 mit den erforderlichen Unterlagen:
-
Befürwortung oder Stellungnahme des
Ausbilders,
-
eine Bescheinigung über die Zwischenprüfung,
- wenn die
Zwischenprüfung nicht bei der Ärztekammer Berlin abgelegt wurde, Befürwortung
mit Gesamtnotendurchschnitt der Schule,
-
eine Bescheinigung der berufsbildenden
Schule über die Fehltage in der Berufsschule während der Ausbildungszeit
oder die Zeugnisse der zurückgelegten Berufsschulsemester in Kopie,
-
eine
schriftliche Bestätigung des Ausbildenden, dass das Berichtsheft (der
Ausbildungsnachweis) geführt wurde,
-
eine Bescheinigung des Arztes über den
Umfang der Fehltage in der Praxis während der Ausbildungszeit, ggf. weitere
Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise)
Erleichterungen im Prüfungsverfahren für behinderte Menschen.
Behinderten
Menschen sind auf Antrag die ihrer Behinderung angemessenen Erleichterungen im
Prüfungsverfahren einzuräumen. Bitte fügen Sie einen Antrag auf
Prüfungserleichterung bei.
Nähere Informationen erhalten Sie unter der
Rufnummer: 030 / 40 80 6 - 2626.
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