Seit dem 1. Februar 2010 ist das Gendiagnostikgesetz mit seinen wesentlichen Regelungen in
Kraft. Aktuell: Ab 1. Februar 2012 dürfen genetische Beratungen im Zusammenhang mit
genetischen Untersuchungen nur noch durch speziell qualifizierte Ärztinnen und
Ärzte durchgeführt werden.
Die Ärztekammer Berlin beantwortet die wichtigsten
Fragen zum Gendiagnostikgesetz
an dieser Stelle.