Fachkunde im Strahlenschutz nach StrlSchV
(25.01.2012)
Neufassung der Richtlinie
Die Ärztekammer Berlin ist die zuständige Stelle für die Bescheinigung der
Fachkunde im Strahlenschutz nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für
Ärztinnen und Ärzte. Der Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz nach StrlSchV
richtet sich nach der Strahlenschutzverordnung und der Richtlinie Strahlenschutz
in der Medizin (RL StrlSchV). Im Zuge der Änderung der StrlSchV mit Wirkung zum
01.11.2011 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Verbraucherschutz die RL StrlSchV aktualisiert, die durch die Veröffentlichung
im Gemeinsamen Ministerialblatt am 30.11.2011 in Kraft getreten ist.
Anders als nach bisheriger Rechtslage sind für den Erwerb der Sachkunde im
Rahmen der Fachkunde Mindestzahlen für Therapieverfahren und Untersuchungen
vorgesehen. Wer vor der Änderung der Richtlinie mit dem Erwerb der Sachkunde auf
einem Anwendungsgebiet begonnen hat, kann diesen Erwerb aber nach den bis dahin
geltenden Regelungen beenden. Insbesondere neu ist die Einführung von (Teil)-Fachkunden
für PET/CT (Positronen-Emissions-Tomographie/Computertomographie), SIRT (Selektive
Interne Radio-Therapie) und RSO (Radiosynoviorthese).
Die neu gefasste Richtlinie sowie ein Musterzeugnis zum Erwerb der Sachkunde
finden Sie auf der Internetseite der Ärztekammer Berlin
www.aerztekammer-berlin.de. Ihren Antrag auf Erteilung einer Fachkunde im
Strahlenschutz können Sie wie gewohnt im Wege des online-gestützten
Antragsverfahrens stellen.
Bei Fragen können Sie sich
Montag und Freitag von
9:00 bis 12:00 Uhr,
Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr telefonisch
unter der Telefonnummer 030/40806 1005 an uns wenden.
Dr. jur. N. Tödt
Stellv. Leiterin Abteilung 1 (komm.)
Weiterbildung/ Berufsausübung |
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