(02.10.2011)
Röntgenverordnung § 17a RöV
Wie wir bereits in BERLINER ÄRZTE, Ausgabe 8/2011, berichtet haben, hat der Länderausschuss Röntgenverordnung (LARöV)
in seiner Mai-Sitzung 2010 beschlossen, die Qualitätssicherungsmaßnahmen bei
Knochendichtemessgeräten durch die Ärztlichen Stellen Qualitätssicherung -
Strahlenschutz routinemäßig durchführen zu lassen, (s.
auch Hinweis im Internet v. 12.07.2011).
Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlin hat die
Ärztliche Stelle Qualitätssicherung - Strahlenschutz Berlin (ÄSQSB)
aufgefordert, die Röntgenanlagen zur Messung der Knochendichte ab 01.07.2011
in die Qualitätssicherung aufzunehmen und nach Röntgenverordnung § 17a RöV
zu prüfen.
Zur Vorbereitung dieser regelmäßig durchzuführenden
Qualitätssicherungsmaßnahme sind alle Betreiber von Röntgenanlagen zur Messung
der Knochendichte in Berlin aufgerufen, ihre Geräte bei der Ärztliche Stelle
Qualitätssicherung - Strahlenschutz Berlin anzumelden.
Die Mitarbeiter der ÄSQSB stellen nach Anmeldung
der Geräte den Betreibern von Röntgenanlagen zur Messung der Knochendichte gern
eine Liste der rechtfertigenden Indikationen für die Osteodensitometrien zur
Verfügung. Die vom Zentralen Erfahrungsaustausch der Ärztlichen Stellen (ZÄS)
abgestimmte und mit dem Dachverband Osteologie e. V. konsentierte Liste dient
als Orientierungshilfe für die Überprüfungen nach der Röntgenverordnung.
Die Ärztliche Stelle Berlin bittet alle
Betreiber von Geräten zur Knochendichtemessung noch einmal um die umgehende
schriftliche Anmeldung der Geräte!
Haben Sie Fragen? Gerne stehen wir Ihnen zur
Verfügung:
Christina Rosenberg/ Lydia Studie
Ärztliche Stelle Qualitätssicherung - Strahlenschutz Berlin (ÄSQSB)
Tel.: 40806-1090 Fax: 40806-55-1599
E-Mail: aerztliche.stelle@aekb.de