Aufgrund der heftigen Turbulenzen an den internationalen Finanzmärkten hat die
Berliner Ärzteversorgung einige Anfragen von ihren Mitgliedern erhalten. Dabei
wurde unter anderem danach gefragt, wie die Vermögensstruktur aussieht, wie
viele Anleihen aus welchen Ländern sich im Anlage-Portfolio befinden, wie die
Ärzteversorgung bei einem Zahlungsausfall von Schuldnern reagiert und ob dies zu
einer Kürzung bei den laufenden Renten bzw. bei den Anwartschaften führt. Um die
Antworten auf diese verständlichen Fragen allen Mitgliedern des
Versorgungswerkes zugänglich zu machen, erhalten Sie nachfolgend ausführliche
Informationen. 1.
Anlagestruktur
und Zahlungsausfall von PIIGS-Staaten
Die Berliner Ärzteversorgung ist eine Einrichtung der Ärztekammer Berlin,
Körperschaft des öffentlichen Rechts, und unterliegt in Berlin im Gegensatz zu
einigen anderen Bundesländern neben der Rechts- auch einer
Versicherungsaufsicht.
Bzgl. der Kapitalanlage sind nach den Vorschriften des Berliner Kammergesetzes
und der Satzung des Versorgungswerkes die Bestimmungen des § 54
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in Verbindung mit der Anlageverordnung
einzuhalten. Danach hat die Vermögensanlage eine möglichst große Sicherheit und
Rentabilität bei gleichzeitiger Liquidität unter Wahrung angemessener Mischung
und Streuung sicherzustellen. Damit hat das Versorgungswerk die gleichen
strengen Bestimmungen einzuhalten, wie sie für private Versicherungsunternehmen
gelten.
Unter Einhaltung dieser Grundsätze sieht die Anlagestruktur zum 30.06.2011 bei
einem Kapitalanlagevolumen von Mio. 5.928,7 EUR wie folgt aus:
Direktbestand |
Marktwerte in Mio. EUR |
Direktbestand Renten |
2.706,9 |
Sonstige (Liquidität, Hypotheken
etc.) |
115,9 |
Indirekter
Bestand |
|
Aktienfonds |
522,8 |
Rentenfonds |
1.337,1 |
Immobilien |
492,4 |
Alternative Investments |
679,2 |
Sonstige (z.B. Liquidität) |
74,4 |
Summe |
5.928,7 |
Die Staatsanleihen der sogenannten PIIGS-Staaten sind nur in sehr geringem
Umfang in den Positionen "Direktbestand Renten" bzw. "Rentenfonds" wie folgt
enthalten:
- Griechenland-Anleihen gehören nicht zum
Bestand der Rentenfonds und im Direktbestand Renten sind lediglich zwei Anleihen
enthalten. Nach derzeitigem Stand belaufen sich die Wertminderungen auf 0,14 %
des Gesamtvermögens und sind damit zu vernachlässigen.
- Selbst wenn die Wertminderungen
aller Staatsanleihen aller PIIGS-Staaten zusammen betrachtet werden,
belaufen sich die Wertminderungen auf unter 1,0 % des Gesamtvermögens,
d.h. selbst dieser unwahrscheinliche Fall würde für das Versorgungswerk
zu kompensieren sein.
- Die Gründe für die überschaubaren
Auswirkungen liegen darin, dass das Versorgungswerk im Interesse der
Mitglieder entsprechend den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben
sowie interner Kapitalanlagerichtlinien anlegt:
-
Insbesondere
kommt dem vom Gesetzgeber in § 54 Abs. 1 VAG bewusst an erster Stelle
genannten Gebot der möglichst großen Sicherheit der Vermögensanlage
höchste Priorität zu. Dies gilt für jede einzelne Anlage sowie für den
gesamten Bestand, denn insbesondere die Sicherheit der Vermögensanlagen
bestimmt die Qualität des Versicherungsschutzes und garantiert die
Erfüllbarkeit der zugesagten Leistungen.
- Den Kriterien der Mischung und
Streuung der Vermögensanlagen wird insofern Rechnung getragen, dass
keine einzelne Anlageart vorherrscht, um durch einen
Risikoausgleich zwischen den
verschiedenen Anlagen anlagetypische Risiken zu begrenzen. Darüber
hinaus ist eine Konzentration auf einzelne Schuldner oder Branchen zu
unterlassen und auf eine angemessene Risikodiversifizierung zu achten.
D.h. je Assetklasse gibt es mehrere Mandate, die sich jeweils durch die
verwaltenden Asset-Manager, deren Anlagestile und durch die
Vermögensgegenstände unterscheiden.
- Für den Fall, dass trotz der
Diversifizierung in negativen Kapitalmarktphasen höhere Wertminderungen
drohen, hat das Versorgungswerk durch ein sogenanntes
Risiko-Overlay-Mandat dafür Sorge getragen, dass für die liquiden
Assetklassen der indirekten Anlagen Absicherungen vorgenommen werden,
damit unter Berücksichtigung der aufgebauten Reserven die negativen
Auswirkungen auf die Bilanz begrenzt werden.
Im Ergebnis kann die Berliner Ärzteversorgung zwar keine Garantie dafür abgeben,
dass jede einzelne Wertanlage vollständig werthaltig ist oder bleibt, aber auf
Grund der hohen Diversifikation und der oben dargestellten Sicherungsmechanismen
geht das Versorgungswerk davon aus, dass wie in den letzten fast 45 Jahren die
in Aussicht gestellten Rentenleistungen der Anwärter und Rentner auch zukünftig
erbracht werden können.
2.
Freiwillige Beiträge
Beim Thema Zahlung freiwilliger Beiträge über den Pflichtbeitrag möchten wir
auf Folgendes hinweisen:
Rechnungsgrundlagen
- Das Versorgungswerk berücksichtigt
bei der Berechnung Ihrer Anwartschaften weiterhin einen Rechnungszins
von 4,0 %, d.h. auch ohne Dynamisierung vermehrt sich das Sparkapital
der Mitglieder jährlich um 4,0 %.
- Dagegen senken die deutschen
Lebensversicherer den Garantiezins zum 1.1.2012 von 2,25 % auf 1,75 %.
- Einige Versorgungswerke haben den
Rechnungszins ebenfalls gesenkt, in der Regel auf 3,5 %, im Extremfall
auf 2,25 %, was ein deutlich niedrigeres Leistungsniveau als bei der
Berliner Ärzteversorgung zur Folge hat. Diesbezüglich möchten wir darauf
hinweisen, dass in den letzten fast 45 Jahren des Bestehens der Berliner
Ärzteversorgung keine Rechnungszinsabsenkung erfolgt ist.
- Auch wenn es in der Vergangenheit
immer wieder Turbulenzen an den Kapitalmärkten und infolgedessen das
eine oder andere nicht ganz so gute Jahr für das Versorgungswerk gab, so
ist letztlich entscheidend, dass die Vermögensanlage im Sinne der
Rentabilität einen nachhaltigen Ertrag erzielt. Insofern wurden
beispielsweise auch die Krise 2002, die Finanzmarktkrise 2008 und die
darauffolgenden volatilen Marktphasen erfolgreich und ohne negative
Auswirkungen für die Mitglieder gemeistert. Daher ist eine
Rechnungszinsabsenkung bei der Berliner Ärzteversorgung derzeit weder
beabsichtigt noch erforderlich. Beispielsweise lag die Nettoverzinsung
in den Jahren 2009 und 2010 bei 4,68 % bzw. 4,84 %.
- Selbst wenn in einem Jahr der
Rechnungszins von 4,0 % nicht erwirtschaftet werden sollte, stehen
gewisse bilanzielle Reserven oder Kursreserven zur Kompensation zur
Verfügung. Denn das Versorgungswerk hat in guten Kapitalmarktjahren in
angemessenem Umfang Reserven gebildet, um kurzfristige
Kapitalmarktschwankungen oder eine vorübergehende Niedrigzinsphase
ausgleichen zu können.
Vergleich zur Rentenversicherung
- Je nach Eintrittsalter und
Altersrentenbeginn entsteht für den gleichen Rentenbeitrag wie zur GRV
die nahezu doppelte Altersrentenhöhe bei der BÄV.
- Im Gegensatz zur GRV ist das
Hinterbliebenenabsicherungsniveau höher und es findet keine Anrechnung
sonstiger Einkünfte statt.
Vergleich zu Lebensversicherungen
- Auch wenn es sich in der
Lebensversicherungswirtschaft um einen Garantiezins handelt, sieht § 89
VAG Möglichkeiten zur Leistungskürzung auch für Versicherungsnehmer vor.
- Für eine "Bewertung" des
Versorgungswerkes sind neben der Verzinsung auch deren Leistungen oder
die Kosten von entscheidender Bedeutung.
- Im Vergleich zu
Lebensversicherungen arbeitet das Versorgungswerk z.B. mit deutlich
niedrigeren Verwaltungskostensätzen (BÄV in 2010: 1,14%;
Lebensversicherungen in 2010 im Durchschnitt: 2,4% zzgl. 5,1%
Abschlusskosten des Neugeschäfts) und eine Lebensversicherung müsste
insofern wesentlich höhere Renditen erwirtschaften als ein
Versorgungswerk.
- Das Versorgungswerk gewährt im
Gegensatz zu den von Lebensversicherungsunternehmen angebotenen
Rentenversicherungen neben der Altersrente noch weitere Leistungen, z.B.
Schutz gegen Berufsunfähigkeit oder Hinterbliebenenversorgung.
- Bei einem Versorgungswerk handelt
es sich um ein geschlossenes System, d.h. es gibt z.B. keine
außenstehenden Aktionäre, an die Gewinne abzuführen sind, sondern die
eingezahlten Gelder kommen letztlich nur den Mitgliedern zu Gute.
Fazit
- Insgesamt bleibt festzuhalten,
dass u.a. die oben aufgeführten Grundsätze und ein verantwortungsvoller
Umgang aller für das Versorgungswerk arbeitenden Personen (Gremien,
Geschäftsführung, Mitarbeiter, Verwaltung) dazu geführt haben, dass in
der Kapitalanlage auch "turbulente" Kapitalmarktsituationen erfolgreich
gemeistert wurden. Das Versorgungswerk bietet eine stabile
Grundversorgung auf hohem Niveau und ist insbesondere wegen des
Sonderausgabenabzuges von Rentenbeiträgen auch für die freiwillige
Höherversorgung ein attraktives Versorgungssystem.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.Dr. med. Elmar Wille
Vorsitzender des Verwaltungsausschusses der Berliner Ärzteversorgung
Vizepräsident der Ärztekammer Berlin
Wolfgang Tabeling
Geschäftsführer
VGV Verwaltungsgesellschaft für Versorgungswerke mbH |