Zwischenprüfung
Die Ärztekammer Berlin führt die nächste Zwischenprüfung für Medizinische
Fachangestellte am
15. März 2011
in der Ärztekammer Berlin, Friedrichstr. 16, 10969 Berlin
(Kreuzberg), durch.
Teilnahmeverpflichtet sind alle Auszubildenden, die zu diesem Zeitpunkt
die Hälfte ihrer Ausbildungszeit zurückgelegt haben.
Anmeldeschluss ist der
11. Februar 2011.
Die erforderlichen Anmeldeformulare werden den ausbildenden Ärzten Anfang
/ Mitte Januar übersandt.
Abschlussprüfungen
Die Abschlussprüfungen im Sommer 2011 für Medizinische
Fachangestellte und Arzthelfer/innen finden an folgenden Tagen statt:
Schriftlicher Teil der Prüfung:
02. und 03. Mai 2011,
Ärztekammer
Berlin, Friedrichstr. 16, 10969 Berlin (Kreuzberg).
Praktischer Teil der Prüfung:
30. Mai bis 09. Juli 2011,
Ärztekammer Berlin, Friedrichstr. 16, 10969 Berlin (Kreuzberg).
Ausbildende
werden gebeten, ihre Auszubildenden bis spätestens zum 11. Februar 2011 mit allen
erforderlichen Unterlagen anzumelden:
- Anmeldeformular
- eine Bescheinigung über
die Zwischenprüfung, wenn die Zwischenprüfung nicht bei der Ärztekammer Berlin
abgelegt wurde;
- Berichtsheft (schriftlicher Ausbildungsnachweis) oder eine
schriftliche Bestätigung des Ausbildenden, dass das Berichtsheft (der
Ausbildungsnachweis) geführt wurde;
- eine Bescheinigung der berufsbildenden
Schule über die Fehltage in der Berufsschule während der Ausbildungszeit oder
die Zeugnisse der zurückgelegten Berufsschulsemester in Abschrift;
- Bescheinigung
des ausbildenden Arztes über den Umfang der Fehltage in der Praxis während der
Ausbildungszeit;
- ggf. weitere Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise.
Die
erforderlichen Anmeldeformulare werden den ausbildenden Ärzten Anfang / Mitte
Januar übersandt.
Vorgezogene Abschlussprüfungen
Schriftlicher Teil der
Prüfung: 02. und 03. Mai 2011,
Ärztekammer Berlin, Friedrichstr. 16, 10969 Berlin (Kreuzberg).
Praktischer Teil der Prüfung:
30. Mai bis 09. Juli 2011,
Ärztekammer Berlin, Friedrichstr. 16, 10969 Berlin (Kreuzberg).
Die formlosen Anträge müssen mit den erforderlichen Unterlagen:
- Befürwortung
oder Stellungnahme des Ausbilders,
- eine Bescheinigung über die Zwischenprüfung,
wenn die Zwischenprüfung nicht bei der Ärztekammer Berlin abgelegt wurde,
- Befürwortung mit Gesamtnotendurchschnitt der Schule,
- eine Bescheinigung der
berufsbildenden Schule über die Fehltage in der Berufsschule während der
Ausbildungszeit oder die Zeugnisse der zurückgelegten Berufsschulsemester in
Abschrift und das Berichtsheft (schriftlicher Ausbildungsnachweis) oder eine
schriftliche Bestätigung des Ausbildenden, dass das Berichtsheft (der
Ausbildungsnachweis) geführt wurde;
- Bescheinigung des Arztes über den Umfang der
Fehltage in der Praxis während der Ausbildungszeit,;
- ggf. weitere Ausbildungs-
und Tätigkeitsnachweise.
ebenfalls bis zum 1. Februar 2011
eingereicht werden.
Erleichterungen im Prüfungsverfahren für behinderte Menschen
Behinderten Menschen sind auf Antrag die ihrer Behinderung angemessenen
Erleichterungen im Prüfungsverfahren einzuräumen.
Bitte fügen Sie einen Antrag auf Prüfungserleichterung bei.
Nähere Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer: 030 / 40 80 6 - 2626.
|