(21.12.2010)
Vorstellung der Ergebnisse jetzt online
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat im Auftrag von
Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) die
Qualität von zehn Arztbewertungsportalen untersucht und stellt die Ergebnisse
jetzt online vor.
Arztbewertungsportale im Internet haben in den letzten Jahren stark
zugenommen - sowohl die Anzahl der Portale, als auch deren Nutzer. BÄK und KBV
beauftragten deshalb im Dezember 2009 das ÄZQ, ein Clearingverfahren für solche
Portale einzurichten. Ziel war, die Qualität der Arztbewertungsportale
systematisch zu untersuchen und zu vergleichen.
Die methodische Grundlage bildete dabei der Kriterienkatalog "Gute Praxis Arzt
und Klinikbewertungsportale. Modul 1: Qualitätsanforderungen für
Arztbewertungsportale", den ein Expertenkreis unter Moderation des ÄZQ 2009
veröffentlicht hatte. Die 40 Kriterien dieser Checkliste berücksichtigen
rechtliche Vorgaben, Datenschutzfragen, Transparenz, den Schutz vor Missbrauch
und auch die Nutzerfreundlichkeit.
Von Mai bis September 2010 bewerteten jeweils zwei Gutachterinnen/Gutachter
unabhängig voneinander die zehn Arztbewertungsportale. Das Ergebnis: Das beste
Portal erfüllte die Kriterien der Checkliste zu 85 Prozent, das schlechteste zu
30 Prozent, die übrigen Anbieter reihen sich gleichmäßig dazwischen ein. Dabei
hielten sich nahezu alle Portale an die rechtlichen Vorgaben. Mängel zeigten sie
dagegen vor allem bei der Kommunikation mit den Ärzten, zum Beispiel bei den
Kriterien: "Werden Ärzte über die Aufnahme in das Portal informiert?" oder
"Werden Ärzte vor der Veröffentlichung von Bewertungen informiert?" Kein Portal
erfüllte diese Kriterien. Auch eine Mindestanzahl an Bewertungen war bei keinem
Anbieter erforderlich. Und: Nur wenige Portale räumten Ärzten die Möglichkeit zu
einer Gegendarstellung ein oder machten Angaben zur Aktualität der Arzteinträge.
Im Oktober 2010 erhielten alle Betreiber ihren Qualitätsbericht zur Kenntnis.
Die Stellungnahmen der Portalbetreiber dazu werden zusammen mit den Gutachten
veröffentlicht. Aus den Stellungnahmen geht hervor, dass viele Betreiber die
Gutachten zum Anlass genommen haben, ihr Angebot zu überarbeiten. Im
Kriterienkatalog geforderte Angaben und Maßnahmen, etwa die Möglichkeit zum
Widerspruch gegen die Aufnahme in das Verzeichnis, sind inzwischen auf den
Webseiten zu finden oder sollen bei der nächsten Überarbeitung berücksichtigt
werden. Ein Portalbetreiber hatte seinen Internetauftritt bereits vor Versand
des Gutachtens neu gelauncht, und dabei wesentliche Qualitätsanforderungen des
Kriterienkatalogs berücksichtigt. Damit haben sowohl der Kriterienkatalog als
auch das Clearingverfahren bereits jetzt die Portallandschaft verändert.
Alle Gutachten und eine Ergebnisübersicht sind auf
www.arztbewertungsportale.de
zur Nutzung durch die ärztliche Selbstverwaltung in einem
passwortgeschützten Bereich eingestellt.
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Checkliste im Internet:
http://www.aezq.de/mdb/edocs/pdf/info/arztportale-modul-1.pdf