(03.08.2010)
... zur Schutzimpfung gegen die Neue Influenza A H1N1 (Schweinegrippe) und saisonale Grippe
Die STIKO-Empfehlungen zur Schutzimpfung gegen die Neue Influenza A H1N1
(Schweinegrippe) sind zurückgezogen worden. Das hat die Ständige Impfkommission
(STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) auf ihrer Sitzung am 6. Juli
2010
beschlossen. Außerdem erweiterte die STIKO bei ihren Empfehlungen zur
Schutzimpfung gegen die saisonale Grippe die Indikationsgruppen um Schwangere
und Personen mit neurologischen Grunderkrankungen. Die neu gefassten
Empfehlungen wurden am 2. August im Epidemiologischen Bulletin des RKI
veröffentlicht.
Wie es in einem Brief des Bundesgesundheitsministerium an die
Bundesärztekammer heißt, ist davon auszugehen, dass der Gemeinsame
Bundesausschuss einen Richtlinienbeschluss fassen wird, in dem Schutzimpfungen
für die gesetzlich Versicherten, die zu genannten Indikationsgruppen gehören, in
den GKV-Leistungskatalog aufgenommen werden. Damit soll den Betroffenen zu
Beginn der Impfsaison Rechtssicherheit gegeben werden.
Bei der Schutzimpfung gegen A H1N1 besteht hingegen seit dem 1. August 2010
kein Leistungsanspruch mehr, da die Verordnung über die GKV-Leistungspflicht bei
Schutzimpfungen gegen die Neue Influenza aus dem Jahr 2009 am 31. Juli 2010
außer Kraft trat.
Weitere geänderte Impf-Empfehlungen u.a. zu Masern, Röteln, Tollwut und
Cholera finden Sie unter www.rki.de/stiko