"Öffentliche Zustellungen" der Ärztekammer Berlin
(23.06.2010)
... nur für Bescheide, deren Zustellung auf herkömmlichem Weg scheitert.
Die Ärztekammer Berlin hat sich entschieden, in den Fällen, in denen die
Zustellung ihrer Bescheide auf herkömmlichem Wege endgültig gescheitert ist, das
Mittel der so genannten "Öffentlichen Zustellung" zu verwenden. Dafür richtet
sie in ihrem Foyer eine Stelle ein, an der Aushänge mit dem Hinweis auf den
Erlass der Bescheide platziert werden können. Der Inhalt der Bescheide ist nicht
öffentlich. Einzig die Adressaten haben die Möglichkeit, die Bescheide in der
Geschäftsstelle der Kammer einzusehen.
Die öffentliche Zustellung setzt Fristen in Gang, nach deren Ablauf
Rechtsverluste drohen können. Aus diesem Grund kommt die öffentliche Zustellung
ausschließlich in begründeten Einzelfällen und nur als letztes Mittel in
Betracht. Die Ärztekammer Berlin bittet daher alle Kammerangehörigen, ihre
Meldepflichten zu beachten und ihre Anschriften stets aktuell zu halten, damit
die Zustellung immer auf herkömmlichem Wege erreicht werden kann.
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