(31.05.2010)
Drei im Januar 2010 in Kraft getretene neue Gesetze ziehen für die jeweils davon betroffenen Arztgruppen besondere Aufklärungs- und Beratungspflichten nach sich...
... und enthalten zum Teil strafbewährte Einschränkungen. Die Ärztekammer Berlin hat
auf ihrer Homepage besondere Hinweise hierzu eingestellt. Sie finden sie unter
www.aekb.de im Portal
"Ärzte" > Recht >
Berufsrechtliches. Es handelt sich
hierbei um das Berliner Kinderschutzgesetz, das Gendiagnostikgesetz und das
Schwangerschaftskonfliktgesetz.
Berliner Kinderschutzgesetz
Seit Inkrafttreten des Berliner
Kinderschutzgesetzes (KiSchuG) im Januar 2010 besteht für Ärzte die
Pflicht, sich im Falle eines Verdachts auf Gefährdung des Kindeswohls aktiv
einzuschalten. Die mit dem Gesetz einhergehende Lockerung der Schweigepflicht
bei Verdachtsfällen auf Kindeswohlgefährdung ist im Prinzip nicht neu, wurde
aber im Gesetz noch einmal explizit ausformuliert. Aus dem Gesetz entstehen für
Ärzte verschiedene neue Verpflichtungen, die einiges Fingerspitzengefühl
erfordern.
Gendiagnostikgesetz
Das im vergangenen Jahr breit diskutierte und am 01.02.2010 in Kraft
getretene Gendiagnostikgesetz enthält wichtige Regelungen für alle Ärzte, die
genetische Untersuchungen durchführen. Betroffen sind Humangenetiker,
Pränataldiagnostiker und Reproduktionsmediziner. Der Gesetzgeber hat für diese
Ärzte umfangreiche Aufklärungs- und Beratungspflichten verankert und
Einschränkungen für diese Untersuchungen definiert.
Schwangerschaftskonfliktgesetz
Vor allem für Gynäkologen wichtig ist die im Januar 2010 in Kraft getretene
Novelle des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Von zentraler Bedeutung sind dabei
eine ergebnisoffene Beratung und eine dreitägige Bedenkzeit.