(31.05.2010)
Wie sieht eine richtige und angemessene Kommunikation im Falle eines Behandlungsfehlers aus? Dieser Frage ging eine Expertenrunde auf dem Hauptstadtkongress 2010 nach.
Unter der Moderation von Kammerpräsident Dr. med.
Günther Jonitz und Professor Dr. med. Walter Schaffartzik, Vorsitzender der
Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern,
wurde die Fragestellung aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet. Wegen einer
namentlichen Abstimmung im Bundestag konnte allerdings der Patientenbeauftragte
des Bundes, Manfred Zöller (CSU) nicht an der Runde teilnehmen. "Eine offene
Kommunikation mit dem Anspruchsteller ist nötig", betonte Manfred Klocke,
Hauptgeschäftsführer des Ecclesia Versicherungsdienstes. Aus seiner Sicht
behindern Haftpflichtversicherungen die Kommunikation mit den Patienten nicht.
Es sei notwendig, im Schadensfall offensiv das Gespräch mit dem Patienten zu
suchen. "Aber das ist Chefsache." Keinesfalls dürften aber Ärzte oder Kliniken
Schadensersatzansprüche und deren Höhe anerkennen. Dies sei Sache des
Versicherers. "Wir prüfen auf Verschulden und Kausalität", sagte Klocke.
Die Arbeit der Medizinischen Dienste der Krankenkassen stellte Dr. Gert von
Mittelstaedt vor. Er war bis 2009 Leitender Arzt und Stellvertretender
Geschäftsführer des MDK Hessen. Anders als beim Schlichtungsverfahren der
Ärztekammern wird bei der Gutachtenerstellung des MDK - beauftragt durch die
Krankenkasse - der betroffene Arzt nicht angehört. Mittelstaedt betonte, dass
die MDK-Gutachten, die ab 2010 mit einem erweiterten Datensatz ausgestattet
werden, qualitativ wesentlich besser geworden seien.

Dr. med. Andreas Crusius, Präsident der Landesärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
und bei der Bundesärztekammer für die Gutachterkommissionen und
Schlichtungsstellen zuständig, schloss sich mit seinen Ausführungen Manfred
Klocke an. Es müsse einen offenen Umgang mit Fehlern und Gesprächsbereitschaft
mit betroffenen Patienten geben. Crusius berichtet, dass man derzeit darauf
hinarbeite, die Verfahren bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen
in Deutschland zu vereinheitlichen.