DV beschließt Resolution zur integrierten Versorgung
(26.04.2010)
Einstimmiger Beschluss der Delegiertenversammlung vom 14. April 2010
Das Berliner Ärzteparlament lehnt eine Benachteiligung niedergelassener
Kolleginnen und Kollegen ab. Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin
hat in ihrer Sitzung am 14. April einstimmig eine Resolution verabschiedet, in
der Chancengleichheit in der Gestaltung von Verträgen zur integrierten
Versorgung gefordert wird. Der Verabschiedung der Resolution war eine intensive
Diskussion über eine mögliche Änderung der Berufsordnung vorausgegangen. Das
Thema wird in der nächsten Sitzung der Delegiertenversammlung am 9 Juni erneut
auf der Tagesordnung stehen.
Resolution der DV
Die DV missbilligt ausdrücklich die im SGB V festgelegte Benachteiligung der
niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte bei der Möglichkeit, Verträge zur
integrierten Versorgung abzuschließen.
Die DV fordert den Gesetzgeber auf, gleiche Wettbewerbsbedingungen und
Chancengleichheit in der Vertragsgestaltung für diejenigen herzustellen, die der
Patientenversorgung am nächsten sind.
Die DV stellt fest, dass bereits jetzt die geltende Berufsordnung Verträge zur
integrierenden Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte auch ohne
Beteiligung der Kassen möglich ist. |
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