(01.04.2010)
2. Berliner Fachtagung der Unahängigen Patientenberatung Deutschland (UPD)
Kammerpräsident Dr. med. Günther Jonitz nahm am 2. Berliner Fachtag der
Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) teil. Dabei ging es unter
anderem um die Frage, wie weit die Patientenorientierung beim Umgang mit
Behandlungsfehlern vorangeschritten ist. Jonitz, der in seiner Eigenschaft als
1. Vorsitzender des Aktionsbündnisses Patientensicherheit an der
Podiumsdiskussion teilnahm, vertrat die Auffassung, dass ein
Patientenrechtegesetz nicht die Lösung der noch bestehenden Probleme sein könne.
Entscheidend sei natürlich auch, was in einem solchen Gesetz stehe. Er sprach
sich dafür aus, die bereits geschaffenen vorbildlichen Grundlagen im Bereich
Patientensicherheit in Deutschland weiter auszubauen und die
Eigenverantwortlichkeit der Beteiligten zu stärken, statt auf rechtliche
Vorgaben zu setzen.
Kerstin Hagemann (Patienteninitiative e.V.) bestätigte, dass sich in
Deutschland bereits viel getan habe. Ein zentrales Thema im Falle eines
unerwünschten Ereignisses sei die Kommunikation zwischen Arzt und Patient. "Es
ist wichtig, den Patienten zu hören", betonte sie. Sie wünsche sich mehr
Instrumente der Mediation, um eine Eskalation frühzeitig zu vermeiden. Der
ehemalige Bundestagsabgeordnete Klaus Kirschner (SPD) unterstrich, dass eine
Entschuldigung des Arztes sehr wichtig sei. Gleichzeitig hob er die
Notwendigkeit eines Patientenrechtegesetzes hervor. Dem widersprach die
Rechtsanwältin Sabine Vollrath: "Ein Patientenrechtegesetz würde die Lage nicht
verbessern." Anwälte seien nicht in der Lage, richtig aufzuklären und schätzten
die finanziellen Risiken für die Patienten eher zu gering ein. Deshalb sollte
der Rechtsweg nur die letzte Möglichkeit sein.
Etwas gespalten in der Frage eines Patientenrechtegesetzes zeigte sich
Ministerialrätin Bettina Godschalk aus dem Bundesgesundheitsministerium.
Einerseits sei die Diskussion über das Thema gut und notwendig, andererseits
würde Erwartungen geweckt, die ein Bundesgesetz nicht werde erfüllen können.
"Das ist kein Allheilmittel", betonte sie. Diese Auffassung unterstützte
Professor Jürgen Windeler (Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der
Krankenkassen): "Die Erwartungen der Geschädigten sind oft ganz andere als die,
die sich rechtlich befriedigen lassen."

Foto: Rudat