Höhere Vergütung für Befundberichte im Auftrag der Agenturen für Arbeit
(27.01.2009)
Neuregelung seit dem 1. Januar 2009 in Kraft
Die neue "Vereinbarung über das
Verfahren der Erstellung von Befundberichten für den Ärztlichen Dienst der
Agenturen für Arbeit" ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Ärztliche
Befundberichte, die im Auftrag der Agenturen für Arbeit erstellt werden, werden
höher als bislang vergütet.
Für einen Befundbericht werden
nunmehr 32,50 € von den Agenturen für Arbeit gezahlt, sofern der Bericht
innerhalb von 10 Werktagen an die Agentur für Arbeit übermittelt und auf Basis
eines entsprechenden Vordrucks gefertigt wird. Für die Anfertigung von Kopien
der Befundunterlagen werden 0,50 € je Seite für die ersten 50 Seiten
und 0,15 € für jede weitere Seite zusätzlich erstattet. Zudem werden die
anfallenden Portokosten übernommen. Eine möglicherweise für die Erstellung des
Berichts anfallende Umsatzsteuer wird von der Bundesagentur für Arbeit ebenfalls
anteilig erstattet. Wird kein der Vereinbarung entsprechender Bericht erstellt,
werden von den Agenturen für Arbeit die Kopier- und Portokosten für die
übersandten Kopien der Befundunterlagen gemäß der Vereinbarung entrichtet.