(17.12.2008)
Verbrauch von Blutprodukten melden !
Der Verbrauch von Blutprodukten muss jährlich dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI)
als zuständiger Bundesoberbehörde gemeldet werden. Die Regelungen dafür finden
sich im § 21 des Transfusionsgesetztes (TFG). Das Institut weist darauf hin,
dass zwischen dem 1. Januar und dem 1. März jeden Jahres alle Einrichtungen der
Krankenversorgung, die Blutprodukte anwenden, dem PEI Angaben zum Umfang des
Verbrauchs im vergangenen Kalenderjahr melden müssen.
Das PEI ruft daher alle Transfusionsbeauftragten und
Transfusionsverantwortlichen auf, bei der vollständigen Erfassung des Verbrauchs
von Blutprodukten mitzuwirken. Die Meldung erfolgt online auf Formularen im
Internet. Auf der Internetseite
www.pei.de/tfg-21 finden sich neben dem Zugang zur Online-Meldung weitere
Informationen. Wer noch keine Zugangsdaten erhalten haben sollte, kann seine
Einrichtung anmelden.
Bereits seit dem Jahr 1998 werden Daten zu Herstellung und Verbrauch von
Blutkomponenten und Blutprodukten erhoben. Die Frage, inwieweit Deutschland in
der Lage ist, sich mit Blutkomponenten und Blutprodukten selbst zu versorgen,
kann allerdings noch immer nicht zuverlässig beantwortet werden. So ist für das
Jahr 2007 wegen fehlender Verbrauchsmeldungen keine Aussage über den Verbleib
von mehr als 445.000 Erythrozytenkonzentraten möglich. Dies entspricht etwa 10%
der hergestellten Menge. Eine solide Datenbasis über den Versorgungsgrad ist jedoch als
Entscheidungshilfe bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit
von Blutprodukten unerlässlich. Im Sinne des TFG sind solche Maßnahmen auch
immer im Hinblick auf eine gesicherte Versorgung der Bevölkerung zu treffen. Die
Meldung nach
§ 21 TFG ist auch Teil der Bewertung eines funktionierenden
Qualitätssicherungssystems in der Transfusionsmedizin durch die
Landesärztekammern - sowohl im stationären, als auch im ambulanten Bereich. Das
PEI bietet Transfusionsbeauftragten eine einfache Möglichkeit, ihre Meldungen
für ihre Landesärztekammer zu dokumentieren. Alle melderbezogenen Daten müssen
gemäß TFG streng vertraulich behandelt werden. Die erhobenen Zahlen werden nur
anonymisiert veröffentlicht. Alle Berichte können auf der Internetseite des
Paul-Ehrlich-Instituts unter
www.pei.de/tfg-21 abgerufen werden.
Haben Sie Fragen zur
Online-Meldung nach § 21 TFG oder Probleme bei der Dateneingabe? Rufen Sie an
unter der Telefonnummer 06103 / 77 - 1862 oder schicken Sie eine E-Mail an
tfg-21@pei.de