(30.10.2008)
Übergangsfrist von 3 auf 7 Jahre - analog zur Zusatz-Weiterbildung "Psychoanalyse" - bis zum 12.4.2013 erweitert.
Ärztinnen und Ärzte mit der neu eingeführten Zusatzbezeichnung "Psychotherapie –
fachgebunden“ dürfen nach Angaben des Vorstandsmitgliedes und Vorsitzenden des
Gemeinsamen Weiterbildungsausschusses der Ärztekammer Berlin, Dr. med. Dietrich
Bodenstein, in Zukunft die so genannten Richtlinienpsychotherapie erbringen.
Dies betonte Bodenstein auf der Sitzung des Kammervorstandes im September. Durch
einen Artikel im Deutschen Ärzteblatt Heft 30 Seite 1381 bis 1383 hatte die
Verunsicherung von Ärztinnen und Ärzten in der Weiterbildung zum Erwerb der
Zusatzbezeichnung "Psychotherapie – fachgebunden“ deutlich zugenommen.
Zum Hintergrund: Mit der Novellierung der Weiterbildungsordnung wurde die
neue Zusatzbezeichnung "Psychotherapie – fachgebunden“ bundesweit eingeführt, in
Berlin mit Inkrafttreten der Weiterbildungsordnung am 13.04.2006. Fachgebunden
steht für die Beschreibung des Fachgebietes, in dem ein Arzt seine
(ursprüngliche) Facharztkompetenz erworben hat. Auch in der Vergangenheit war es
ausschließlich möglich innerhalb seiner (erworbenen) Gebietsgrenzen tätig zu
werden. Insofern relativiert sich die neue Begrifflichkeit, denn es handelt sich
wie vor der Novellierung auch um eine Zusatz-Weiterbildung. Doch stellt sich die
Zusatz-Weiterbildung "Psychotherapie – fachgebunden“ insofern differenzierter
dar, als dass ein formaler Bezug zum Gebiet nicht immer abgrenzbar ist.
"Psychotherapie – fachgebunden“ umfasst als Zusatzweiterbildung in Ergänzung
zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung und psychotherapeutische
indikationsbezogene Behandlung von Erkrankungen des jeweiligen Gebiets, die
durch psychosoziale Faktoren und Belastungsreaktionen mit bedingt sind.
Im März 2008 wurden die Richtlinien zur Weiterbildungsordnung der Ärztekammer
Berlin geringfügig angepasst, so dass einer künftigen Leistungserbringung keine
Gründe entgegenstehen. Eine entsprechende Änderung der Weiterbildungsordnung
wird im kommenden Nachtrag zur Weiterbildungsordnung verankert. Derzeit befindet
sich der 7. Nachtrag zur Weiterbildungsordnung zur Genehmigung bei der
Aufsichtsbehörde.
Gegenüber der Fassung der Weiterbildungsordnung aus dem Jahr 2003 wurden die
Anforderungen in der theoretischen Weiterbildung auf 120 Stunden angehoben.
Verlangt werden jetzt zudem 100 Stunden Einzel- und Gruppenselbsterfahrung. Das
gilt für beide Grundorientierungen, sei es die psychodynamische/tiefenpsycholo-gische
Psychotherapie oder die Verhaltenstherapie.
Ebenso geändert wurde in Analogie zur Zusatz-Weiterbildung "Psychoanalyse“
die Übergangsfrist von 3 auf 7 Jahre nach der es also bis zum 12.04.2013 möglich
ist, die Zusatzbezeichnung "Psychotherapie“ nach der alten Weiterbildungsordnung
zu erwerben. Wie bei allen anderen Fragen zu Ihrer Weiterbildung stehen Ihnen
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Weiterbildung/Ärztliche
Berufausübung telefonisch, persönlich oder per E-Mail zur Verfügung.
mpe