(23.04.2008)
Mindestmengen
Sie Einführung von Mindestmengen hat nicht zu einer Verbesserung der
Behandlungsqualität in Krankenhäusern bei chirurgischen Eingriffen geführt. "Der
Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat durch seine öffentlichen Verlautbarungen
zur Mindestmengen-Begleitforschung bei Kniegelenk-Totalendoprothesen-Operationen
(Knie-TEP) einen falschen Eindruck entstehen lassen. Die Ergebnisse zeigen, dass
auch kleine Kliniken trotz niedriger Fallzahl besser geworden sind. Auch wenn
Krankenhäuser mit der Fallzahl unterhalb der Mindestmenge bleiben, können sie
gute Qualität vergleichbar den größeren Kliniken gewährleisten", erklärte
Kammerpräsident und Vorsitzender der Qualitätssicherungsgremien der
Bundesärztekammer, Dr. med. Günther Jonitz. Aus den Ergebnissen der Forschung
könne daher nicht auf den vom G-BA behaupteten qualitätssteigernden Effekt der
Knie-TEP-Mindestmenge von 50 Eingriffen pro Jahr geschlossen werden.

Masse gleich Klasse?
Der G-BA habe sich nur auf ein einzelnes Teilergebnis, nämlich die Häufigkeit
postoperativer Wundinfektionen bei Knie-TEP bezogen. Erfreulicherweise sei hier
tatsächlich die Rate der postoperativen Wundinfektionen zurückgegangen - jedoch
auch schon vor Einführung der Mindestmenge. "Dass weniger Wundinfektionen
aufgetreten sind, fand sich gleichermaßen in kleinen wie größeren
Krankenhäusern. Gerade in den Krankenhäusern, welche unterhalb der Knie-TEP-Mindestmenge lagen, war dieser Rückgang der Wundinfektionen
vergleichsweise sogar stärker ausgeprägt. Deshalb auch ist es mehr als
fragwürdig, diese Qualitätsverbesserung ursächlich auf die Einführung der
Mindestmenge zurückzuführen", fasste Jonitz zusammen. Bei der
Mindestmengen-Begleitforschung handelt es sich um eine Beobachtungsstudie. Daher
sind Schlussfolgerungen zu einer ursächlichen Wirkung der eingeführten
Mindestmenge auf die Ergebnisqualität nicht möglich. Der punktuelle Befund bei
Knie-TEPs lässt sich nicht allgemein auf andere Eingriffe oder andere
Mindestmengenregelungen übertragen.
Masse gleich Klasse?