(30.01.2007)
Der Bundestag beschloss, die Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen bis zum 31. Dezember 2011 zu verlängern.
Ärzte und Psychotherapeuten, die in der DDR gearbeitet haben, haben für eine
Kontenklärung zur Rente noch weitere fünf Jahre Zeit. Der Bundestag beschloss,
die Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen bis zum 31. Dezember 2011 zu
verlängern. Die Neuregelung betrifft alle Bürgerinnen und Bürger der DDR, die
per Sozialversicherungsausweis gearbeitet haben. Zur Rentenklärung müssen Bürger
der ehemaligen DDR deshalb regelmäßig ihre Sozialversicherungsausweise
einreichen. Darüber hinaus sind Schulabschlusszeugnisse notwendig, bei einem
Schulbesuch über das vollendete 17. Lebensjahr hinaus eventuell auch
Facharbeiterzeugnisse, Studienabschlusszeugnisse, Wehrdienstausweise sowie
Geburtsurkunden der Kinder. Da Ärzte in der DDR einem Zusatzversorgungssystem
angehörten, müssen sie zusätzlich zu den normalen Antragsformularen einen Antrag
auf Überführung der Zusatzversorgung einreichen. Mit diesem Antrag sind die
Urkunde über die Aufnahme in die Zusatzversorgung und Entgeltbescheinigungen
über die tatsächlichen Entgelte von den ehemaligen Arbeitgebern vorzulegen.
Sofern Unterlagen nicht im Original, sondern als bestätigte Kopie eingereicht
werden, wird bei der Deutschen Rentenversicherung die Übereinstimmung von
Original und Kopie in der Auskunfts- und Beratungsstelle bestätigt und der
Antrag von dort an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Die Formanträge für eine Rentenklärung können bei der Deutschen
Rentenversicherung unter der kostenfreien Telefonnummer 0800/ 10 00 480 70 (Mo.- Do. von 7.30-19.30 Uhr, Di von 7.30-15.30 Uhr) bestellt oder im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/DRVB/de/Navigation/_home_node.html
heruntergeladen werden. Dort finden
Sie auch die Anschriften der Auskunfts- und Beratungsstellen für eine
Antragsannahme. Welche Unterlagen für die Kontenklärung einzureichen sind, ist
individuell unterschiedlich und hängt von der Art der nachzuweisenden Zeiten ab.